Allerdings behandelt das geltende Beitragsrecht verschiedene Einkommensarten unterschiedlich. Genau daraus ergibt sich der von Ihnen beschriebene Effekt.
Eine Kostenübernahme kommt nur dann in Betracht, wenn eine medizinisch begründete Behandlung einer Diabetes-Erkrankung vorliegt.
Eine Reform des Ehegattensplittings kann nur dann sinnvoll sein, wenn sie mit einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern verbunden wird.
Es gibt derzeit keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Entsprechende Berichte oder Darstellungen erwecken teilweise einen falschen Eindruck.
Klar ist für uns: Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen und nicht zu einer weiteren Verschlechterung des Zugangs zur psychotherapeutischen Versorgung führen.
Aus meiner Sicht ist dabei entscheidend: Solidarität darf nicht bedeuten, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft allein für Aufgaben aufkommen, die gesamtgesellschaftlicher Natur sind.
