Das gilt ebenso für viele Rentnerinnen und Rentner, die zusätzlich über eine betriebliche Altersversorgung oder private Vorsorge verfügen. Auch ihre Situation muss bei allen Reformüberlegungen sorgfältig berücksichtigt werden.
Sie sprechen allerdings einen wichtigen Punkt an: Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf für 2026 eine Absenkung des allgemeinen Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds vor.
Unabhängig davon dürfen die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums nicht verharmlost werden.
Ich setze mich in diesem Verfahren dafür ein, die vorgesehene Regelung noch einmal kritisch zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, wie vorhandene Qualifikationen angemessen berücksichtigt und praktikable Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelungen ausgestaltet werden können.
Für Ihre Anregungen und die Schilderung Ihrer Erfahrungen danke ich Ihnen ausdrücklich. Solche Rückmeldungen helfen dabei, bestehende Herausforderungen in der Versorgung besser zu erkennen und in die gesundheitspolitische Diskussion einzubeziehen.
Sie haben recht: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung gehört nicht zu den wesentlichen Kostentreibern der gesetzlichen Krankenversicherung.
