Wann kommt die Zuckersteuer auf SALZ?.
Die BILD schreibt am 25.08.2026
Die Kritik an den neuen Zuckersteuer-Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) nimmt immer weiter zu! Neben der ehemaligen Grünen-Frontfrau Ricarda Lang (32) und Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger (55) melden sich auch Unionspolitiker zu Wort. Heißt: Auch innerhalb der Koalition wächst der Widerstand.
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur Zuckersteuer. Ich möchte gleich zu Beginn einen Punkt klarstellen, der Ende August presseöffentlich verbreitet wurde. Bei der dort diskutierten Einbeziehung von Zero- und Light-Getränken, Haferdrinks und ähnlichen Produkten, handelte es sich nicht um einen politischen Plan von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und ebenso wenig um einen innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Vorschlag.
Öffentlich geworden war ein interner Arbeitsstand aus den fachlichen Vorarbeiten der beteiligten Ministerien (neben dem Bundesfinanzministerium sind auch Bundesgesundheits- und Bundeslandwirtschaftsministerium involviert). In solchen interministeriellen Abstimmungsprozessen, die es zu fast jedem Gesetz gibt, werden stets unterschiedliche Modelle geprüft, Sachargumente ausgetauscht, unterschiedliche Varianten besprochen und die Konsequenzen einer gesetzlichen Regelung erörtert. Viele der dort zu Papier gebrachten Ideen werden anschließend wieder verworfen. Ein solcher Arbeitsstand wurde hier vor dem Abschluss der interministeriellen Abstimmung der Presse zugespielt und Teile der Berichterstattung taten so, als sei bereits eine geeinte Position darüber gefunden und das Kabinett stehe hinter dieser Entscheidung. Lars Klingbeil hat dazu aber bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen Arbeitsstand handelte, der weder politische geeint noch innerhalb der Koalition beschlossen war. Zudem hat er klargestellt, dass es keine Steuer bzw. Abgabe auf Light- oder Zero-Getränke geben wird. Das gesundheitspolitische Ziel einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke besteht darin, die Hersteller zu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu verringern und zuckerfreie Getränke für die Verbraucherinnen und Verbraucher attraktiver zu machen. Ein vollständig zuckerfreies Ausweichprodukt der gleichen Besteuerung zu unterwerfen würde das Ziel jedoch unterlaufen. Das Bundesfinanzministerium verfolgt keine politische Linie, nach der Zero- und Lightprodukte allein wegen der Verwendung von Süßungsmitteln pauschal besteuert werden sollen.
Ebenfalls zu dem nicht abgestimmten Arbeitspapier gehört auch die Besteuerung von Milchersatzprodukten wie Hafer- und Mandeldrinks. Hier ist aus meiner Sicht entscheidend, ob hier der tatsächliche Zuckergehalt oder der zugesetzte Zucker ausschlaggebend ist, aber sicher nicht allein die Produktkategorie. Es würde auch nicht in das gesundheitspolitische Ziel passen, wenn pauschale Besteuerung auch zuckerfreie Pflanzendrinks träfe. Es bleibt dabei, dass wir den Anreiz setzen wollen, die Hersteller zu weniger Zucker in den Getränken zu bewegen und gesündere Alternativen begünstigen wollen. Die der Zuckersteuer zugrundeliegende Empfehlung der Finanzkomission Gesundheit orientiert sich ausdrücklich am britischen Modell der Herstellerabgabe, die nachweislich dazu geführt hat, dass neue, zuckerreduzierte Rezepturen auf den Markt gekommen sind. Damit bleibt eine solche Steuer aber nur sinnvoll, wenn sie den gesundheitspolitischen Zweck nicht verfehlt, was aber genau dann erreicht wäre, wenn daraus eine allgemeine Getränkesteuer und eine große Zahl an Produktgruppen umfassen würde. Wie am Ende die genaue Ausgestaltung aussehen wird, ist Teil der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag. Nachdem Lars Klingbeil und auch Friedrich Merz aber klargestellt haben, dass es nie ein Vorhaben der Bundesregierung war, Light- und Zero-Getränke zu besteuern und das auch nicht kommen wird, sehe ich derzeit jedoch dahingehend keinen Anlass zur Sorge.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB
