Werden Sie ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen?
Sehr geehrte Frau Schmidt,
kürzlich haben über eintausend Jurist*innen in einem offenen Brief die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD gefordert.
Wie ist Ihre Position dazu? Wie die Ihrer Partei?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Es ist aus meiner Sicht Zeit, dass die Prüfung des Verbotsverfahrens endlich strukturiert und rechtssicher angegangen wird. Je nach Ergebnis der Prüfung muss dann aber auch klar sein, dass im Falle eines Vorliegens der hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen ein Verbotsantrag erfolgt. Sollte sich ein Verbotsantrag abzeichnen und ein solcher am Ende auch auf den Weg gebracht werden, unterstütze ich diesen.
Dass sich mittlerweile auch Stimmen bei unserem Koalitionspartner in dieser Frage zu mehren scheinen, gibt Hoffnung, zumal der Ministerpräsident von NRW konkrete Vorschläge dazu gemacht hat, die sich in weiten Teilen mit dem Beschluss des SPD-Bundesparteitags von 2025 deckt (und hinter dem ich ebenfalls stehe), eine Bund-Länder-Gruppe zu etablieren. Für mich ist dabei nicht entscheidend, ob sich die AfD als Opfer inszenieren könnte, entscheidend bleibt für mich, ob die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 GG erfüllt sind. Darüber entscheiden am Ende aber nicht die Bundesregierung oder eine bestimmte parlamentarische Mehrheit, sondern einzig und allein das Bundesverfassungsgericht. Dabei sind die Hürden, die das Grundgesetz vorschreibt, absichtlich hoch. So reicht es nicht aus, dass eine Partei lediglich radikal oder provozierend auftritt und weite Teile der Gesellschaft dies als unerträglich empfinden, es muss ein aktives und planvolles Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung geben und die reale Möglichkeit vorhanden sein, diese Ziele auch tatsächlich in die Tat umzusetzen. Eines darf dabei ebenfalls nicht vergessen werden, dass ein Parteiverbot niemals die dahinterstehende Gesinnung verbieten kann. In den vergangenen Jahren hat sich aber der Verdacht auf dieses planvolle und absichtliche Hinarbeiten auf die Abschaffung der Elemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD verdichtet. Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte kam Mitte des Jahres nach langer und intensiver Auseinandersetzung zu diesem Ergebnis und räumt einem Verbotsantrag allein auf Grundlage der bereits öffentlich vorhandenen Materialien eine Chance auf Erfolg ein. Dass eine hohe Anzahl von Juristen diese Einschätzung stützt, ersetzt noch lange nicht das ordentliche Verfahren am Bundesverfassungsgericht samt dessen Entscheidung, ist aber sehr wohl ein Grund, mit der staatlichen Prüfung nicht länger zu warten. Wie eben schon erwähnt, wäre ein erfolgreiches Verfahren an dessen Ende wirklich ein Verbot stehen würde, nur der eine Teil der Auseinandersetzung. Der Rechtsextremismus, völkisch-nationale und menschenverachtende Ansichten würden weiterhin in der Mitte der Gesellschaft bleiben. Man sollte sich der Illusion nicht hingeben, dass damit die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits erledigt wäre. Die Gründe, die solche Ansichten und den Zulauf zu den Organisationen, die sie vertreten, ermöglichen, müssen auch weiterhin aktiv bekämpft werden. Das bleibt weiterhin gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die ich weiterhin aktiv mittragen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dagmar Schmidt, MdB
