Der Besoldungsgesetzgeber verfügt über einen breiten Gestaltungsspielraum, wie das BVerfG in seinen Entscheidungen zum Besoldungsrecht stets hervorhebt. Mit Blick auf die mit den Beschlüssen vom 5. Mai 2020 verschärften gerichtlichen Anforderungen an den Mindestabstand der Besoldung zum Grundsicherungsniveau ist die Prüfung sachgerecht, ob die Zugrundelegung des Alleinverdienermodells noch zeitgemäß ist.
Hinsichtlich Ihrer Fragen darf ich Sie auf meine Antworten hier an anderer Stelle zum Thema "öffentlicher Dienst" und "Tarifabschluss" verweisen.
Die Einführung vielfältiger Instrumente zur Personalgewinnung und -bindung – wie teilweise höher bezahlte Eingangsämter, Personalgewinnungs- und -bindungsprämien und die verbesserte Anerkennung von Erfahrungszeiten – sind hierfür als Beispiele anzuführen. Der sog. „Instrumentenkoffer“ wird dabei regelmäßig evaluiert und ggfs. angepasst.
über die Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene ist noch nicht entschieden worden.
Familien und Kinder sind uns natürlich sehr wichtig und daher werden sie sowohl vom Bund als auch in den Ländern entsprechend gefördert.
gerne schließe ich mich der Antwort des Kollegen Kuban an, die er auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch bereits gegeben hat.
