Lieferkettenrichtlinie / Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Stehen diese Geschäftspraktiken von Übersetzungskäufern im Einklang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem dt. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Guten Tag Frau Woestmann, ich schreibe Ihnen als Wähler mit Wohnsitz in Köln und als freiberuflicher Diplom-Übersetzer. Ich habe 1997 meinen Abschluss als Diplom-Übersetzer an der FH Köln gemacht und habe dann zunächst als angestellter Übersetzer gearbeitet und seit 2002 als Freiberufler. In dieser Zeit sind die Honorare beständig gesunken. Heute zahlen viele Auftraggeber nicht mehr für Übersetzungen zum regulären Wortpreis, sondern für die Nachbearbeitung von maschinell vorübersetzten Texten, was i.d.R zu einem niedrigeren Stundenverdienst führt. In jüngster Zeit kommen auch KI-Vorübersetzungen zum Einsatz, wodurch der Stundenverdienst weiter sinkt. Diese Trends führen dazu, dass die Arbeit als freiberuflicher Übersetzer immer mehr prekarisisiert wird. Stehen diese Geschäftspraktiken von Übersetzungskäufern im Einklang mit der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und dem dt. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)? Wer kann wie kann dagegen vorgehen? MfG Dietmar A.
Sehr geehrter Herr A.,
zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen für die zeitliche Verzögerung meiner Antwort entschuldigen.
Eine Auskunft bzw. Beratung in Rechtsfragen ist meinerseits nicht möglich. Ich bitte dafür um Verständnis. Gerne verweise ich aber auf weiterführende Informationsquellen zu dieser Thematik:
Informationen zu der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive [CSDDD]) finden Sie beispielsweise auf einer Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.csr-in-deutschland.de/gesetze/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz/eu-lieferkettengesetz
Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie auch Informationen zu dem deutschen Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das bereits in Deutschland geltendes Recht ist: https://www.csr-in-deutschland.de/gesetze/lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zuständig für die Kontrolle und Durchsetzung des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf der des BAFA finden Sie neben Informationen rund um das LkSG unter anderem auch ein Online-Formular (https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Beschwerde_einreichen/beschwerde_einreichen_node.html), über das Beschwerden und Hinweise zu Unternehmen eingereicht werden können, welche aus Sicht der/des Übermittelnden gegen das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verstoßen.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Eileen Woestmann
