Wann erscheinen die Anträge für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas in NRW?

Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.
Felix Banaszak
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ernst S. •

Wann erscheinen die Anträge für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas in NRW?

Sehr geehrter Herr Banaszak, ich wohne in Duisburg und möchte gerne einen Antrag auf Zuschuss für Heizöl stellen. Bei allen Info's im Netz wird man immer an die Länder verwiesen. Als Bürger aus NRW stelle ich Ihnen folgende Frage: Wie bzw. wo erhalte ich dieses Antragsformular und wann endet die Abgabefrist?
Über eine schnelle und verbindliche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst S.

Felix Banasazak steht im Duisburger Stadtwald. Er hat die Hände zusammengelegt, sein Blick geht geradeaus in die Kamera.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

 

die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat ein Antragsverfahren für Härtefallregelungen für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Holzpellets heizen, auf den Weg gebracht. Eine Antragstellung ist in NRW online bis zum 20.10.2023 möglich. Um einen Antrag auf Härtefallhilfe stellen zu können, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: 

 

  • Sie verwenden einen der folgenden, nicht-leitungsgebundene Energieträger zum Heizen Ihrer Räumlichkeiten: Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle/Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts;
  • die Feuerstätte oder die Feuerstätten, für die eine Härtfallhilfe beantragt wird, liegt oder liegen in Nordrhein-Westfalen;
  • Ihr Energieträger wurde zwischen dem 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie in einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31.März 2023 gewährt werden.

 

Die Bundesregierung stellt zur Entlastung der Bürger*innen insgesamt 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung. Pro Haushalt können bis zu 2000 Euro Hilfen in Anspruch genommen werden. Die Bundesländer können die Bundesmittel auch mit eigenen Hilfsprogrammen ergänzen. 

 

Da die Bundesländer für die konkrete Umsetzung zuständig sind, würde ich Ihnen gern empfehlen, sich mit Ihren Fragen an die Landesregierung NRW zu wenden. Nutzen Sie dafür zum Beispiel das Kontaktformular der nordrhein-westfälischen Landesregierung: www.land.nrw/kontakt oder wenden Sie sich an die Duisburger Abgeordneten im Landtag. Ansonsten finden Sie weitere Infos zu den Antragskriterien sowie den Link zur Antragsstellung unter: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/finanzielle-hilfen-fuer-pellets-heizoel-und-fluessiggas sowie hier: https://www.heizkostenhilfe.nrw/

Mit freundlichen Grüßen
Felix Banaszak 

 

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