Antwort 14.01.2026 von Hakan Demir SPD
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.

©Max Neudert
Wenn Ihr Sohn gar nicht in Deutschland gemeldet ist, wird er auch nicht angeschrieben, geschweige denn muss er den Wehrdienst absolvieren.
Die Bundesregierung hat als eines der ersten Länder weltweit im Jahr 2018 eine Nationale Strategie für KI-beschlossen.
In Bezug auf den Beamtenstatus gibt es keine Einschränkungen bei der Mehrstaatigkeit.
In Deutschland und in der Europäischen Union haben wir hohe Sicherheits- und Umweltstandards, zu den wir auch weiterhin stehen. Dementsprechend sollen diese auch durch Handelsvereinbarungen mit den USA nicht umgangen werden.
Die Miteinbürgerung gilt für alle minderjährigen Kinder, also auch zwischen 16 und 18 Jahren.
Sie müssen also in der Beantragung sehr spezifisch auf die Situation eingehen.