Auch nach der Reform des Einbürgerungsrechts ist es so, dass nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend ist, um einbürgerungsberechtigt zu sein. Wenn Ihre Frau also den Lebensunterhalt der Familie sichert (entweder vollständig, oder bei Vollzeittätigkeit mit aufstockenden Sozialleistungen) und Sie sich beispielsweise um das gemeinsame Kind kümmern, sind Sie weiterhin einbürgerungsberechtigt.
Antwort 12.02.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 09.02.2025 von Hakan Demir SPD
Mit der SPD wird es kein Zurück geben, wir stehen weiter zur doppelten Staatsangehörigkeit und den aktuellen Regelungen
Antwort 14.02.2025 von Hakan Demir SPD
So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein
Antwort 09.02.2025 von Hakan Demir SPD
Ja, dieser Aufenthaltstitel ist nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen
Antwort 10.02.2025 von Hakan Demir SPD
Der programmatischen Ausrichtung der AfD liegt ein national-völkisch geprägtes Verständnis des Volksbegriffs zugrunde, der Menschen aufgrund rassistischer und biologistischer Kriterien in ihrer Wertigkeit unterscheidet.
Antwort 20.03.2025 von Hakan Demir SPD
Die SPD hat maßgeblich an der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes mitgewirkt, um qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, einschließlich Afrika, den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.