Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.
Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.
Nach der starken Rentenanpassung im letzten Jahr stiegen die Renten in diesem Jahr um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten. Die Rentenanpassung bleibt damit zwar aktuell hinter der Inflation zurück, aber auch die Löhne steigen derzeit nicht in gleichem Maße wie die Inflation.
Das Bürgergeld sichert Menschen ab, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. In eine solche Situation kann jede und jeder im Leben geraten: Menschen verlieren ihren Job, können wegen einer chronischen Krankheit nicht mehr arbeiten oder müssen ihr Geschäft schließen, weil die Kundschaft fehlt.
Ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Frage vom 16. November 2023.
Ich sehe hier keinen Zusammenhang.