Frage an Jan Schalauske bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Jan Schalauske
Jan Schalauske
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jan Schalauske zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manuel K. •

Frage an Jan Schalauske von Manuel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schalauske,

im Zuge der anstehenden Volksabstimmungen beschäftige ich mich gerade eingehender mit den Änderungen die da vorgenommen werden sollen und Ihren Positionen dazu (Verfassungsflyer). Dazu habe zwei Fragen:

Artikel 26a, Staatszielbegriff
Ich bin mir (wie Sie) sicher, dass es sich hier eher um Worthülsen handelt. Aber: Warum nicht auch eine reine "Absichtserklärung" aufnehmen? Immerhin gibt es dann Zeilen in der Verfassung, an denen man die Aktivitäten der Politik messen kann, worüber man diskutieren kann. So kann ich als Bürger doch auf Politikerinnen meiner Wahl zugehen und fragen, warum Entscheidungen so oder so getroffen wurden und man sich bewusst gegen das in der Verfassung verankerte Staatsziel entschieden hat. Man hat eine greifbare Diskussionsgrundlage. Daraus entsteht (im besten Fall) Dialog. Ich sehe jedenfalls aus dieser Perspektive keine Verschlechterung der Verfassung.
Wie sehen Sie das?

Artikel 120, Elektronische Verkündigung von Gesetzen
Sie argumentieren Ihre Ablehnung mit barrierefreiem und niederschwelligem Zugang zum geltenden Recht. Da bin ich vollkommen bei Ihnen. Allerdings frage ich mich, wie hoch eigentlich aktuell die Barriere ist. Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie solche Verkündungen aktuell zu mir kommen sollten. Wie kommen denn Menschen aus z.B. entlegeneren Gegenden Hessens, in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen etc. aktuell besser an die Informationen als sie es in elektronischer Form könnten? Ich sehe eigentlich in der elektronischen Bereitstellung einen Abbau von Barrieren, vielleicht hin und wieder auch nur eine Verschiebung. Ich sehe aber nicht, wie interessierte Bürgerinnen und Bürger der Zugang verwehrt wird. Wer sich informieren möchte wird es können, im Zweifel besser als jetzt. Oder?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

Portrait von Jan Schalauske
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Volksabstimmung über Änderungen Hessischen Verfassung und Ihre Auseinandersetzung mit unseren Begründungen zu unserem Abstimmungsverhalten.

Selbstverständlich kann man auch für die Aufnahme der unverbindlichen und nicht einklagbaren Staatsziele stimmen. Sie stellen keine Verschlechterung da. Mit unserer Enthaltung wollte wir zum Ausdruck bringen, das wir uns ein einklagbares Recht gewünscht hätten und keinen Finanzierungsvorbehalt.

Zur elektronischen Verkündigung von Gesetzen. Sie haben Recht, für Menschen, die Zugang zur digitalen Infrastruktur und den Umgang mit elektronischen Medien gelernt haben, ist eine elektronische Verkündung ein Abbau von Barrieren. Wir haben diese Änderung aber abgelehnt, weil wir befürchten, dass die bisherige Praxis der Verkündung über ein offizielles Blatt des Landes irgendwann eingestellt werden könnte. Das "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen" soll als Druckwerk erhalten bleiben, auch wenn es wahrscheinlich nur von einer kleinen Gruppe von Hessinnen und Hessen gelesen wird.

Ich hoffe mit meinen Antworten unsere Einschätzung und unser Abstimmungsverhalten etwas genauer erläutert haben zu können.

Freundliche Grüße,
Jan Schalauske