Frage an Jörg Vogelsänger bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Jörg Vogelsänger
SPD
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Frage von Denny R. •

Frage an Jörg Vogelsänger von Denny R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Vogelsänger,

Sie sind für den Mindestlohn und stimmten in der letzten Legislaturperiode dennoch gegen diesen, obwohl eine große Mehrheit des Volkes dafür ist. Alle Macht geht vom Volk aus. So steht es doch im Grundgesetz geschrieben.

Sollte es für die SPD wieder reichen, in den Bundestag einzuziehen und es sollte abermals zu einer Abstimmung über den Mindeslohn kommen, werden Sie dann wieder gegen Ihre eigene Meinung entscheiden um die Koalition mit der CDU nicht ins Wanken zu bringen?

Wie ist Ihre Meinung zu mehr Voksentscheide?

Mit freundlichen Grüßen

Denny Rümmler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rümmler,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich heute gern beantworten möchte.

Wir haben in der Großen Koalition gegen den Willen der Union eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Neufassung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes durchgesetzt, um mehr Branchen gegen Dumpinglöhne abzusichern. Diesen Weg wollen wir konsequent weitergehen. Wir wollen in möglichst vielen Branchen allgemeinverbindliche tarifliche Mindestlöhne ermöglichen. Und wir wollen überall dort Mindestarbeitsbedingungen vorantreiben, wo die Sozialpartner dazu aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind. Unser Ziel ist ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn, der eine Grenze markiert, unter der die Löhne nicht fallen dürfen. Eine Mindestlohn-Kommission soll ihn festsetzen. Wir gehen davon aus, dass ein Mindestlohn von 7,50 Euro zurzeit eine sinnvolle Orientierungsmarke ist.

Des Weiteren fragten Sie zu meiner Meinung bezüglich der Volksentscheide.

Jeder kann sich als Kandidatin oder Kandidat in Parteien oder Bürgerinitiativen in die Politik einbringen. Die direkte Mitsprache der Bürger durch Volksbegehren und Volksentscheide kann dies ergänzen. Wo die Verfassung der parlamentarischen Mehrheit Grenzen setzt, müssen diese auch für Bürgerentscheide gelten.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen

i. A. Knut Reuber-Tagesen (Mitarbeiter)

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