Mit wie viel Geld hat bisher die grün-schwarze Landesregierung die Palantir-Software des neurechten Tech-Milliardärs finanziert?Wo ist der anderweitige wirksame Rechtsbehelf von Betroffenen verankert?
Die NRW-Landesregierung hat erlaubt, mit unseren Daten Überwachungs-KI - z.B. Palantir des neurechten P. Thiel - zu trainieren.
Warum finde ich im Gesetzestext der Landesregierung keinen Anspruch auf anderweitigen wirksamen Rechtsbehelf iSd Art. 17, 52-53 der JI-Richtlinie (s. EuGH-Urt. vom 16.11.23, C-333/22)?
Ihre Parteikollegin Julia Eisentraut weicht den Fragen hier aus: https://tinyurl.com/473dpkj3
Jetzt wollen Sie lt. WDR plötzlich (https://tinyurl.com/3ybex5ks) perspektivisch auf eine andere Software aus der EU umsteigen. Wann? Wie viel Geld wurde an Palantir gezahlt?
V.a.: Wo ist mitten in den seit 2022 laufenden Vertragsverletzungsverfahren nach JI-Richtlinie gegen Deutschland (wegen fehlender Betroffenenrechte nach Art. 52-53, Art. 17 JI-Richtlinie iSd EuGH-Urteils v. 16.11.23, C-333/22) der anderweitige wirksame, gerne verschwiegene Rechtsbehelf von Betroffenen nach Art. 52f., 17 Ji-Richtlinie verankert, auch im neuen Verfassungsschutzgesetz? https://tinyurl.com/ykhdu3fn
Vielen Dank für Ihre Fragen zu Palantir und zur Umsetzung der JI-Richtlinie in NRW.
Zu den Kosten des Palantir-Projekts: Laut (auch öffentlich zugänglichen) Informationen hat das Land NRW für das DAR-System (Data Analysis and Research) des LKA ursprünglich einen Auftragswert von 14 Millionen Euro ausgeschrieben, am Ende wurden rund 39 Millionen Euro gezahlt. Allein die Lizenzkosten an Palantir für fünf Jahre betrugen laut Innenministerium etwa 22 Millionen Euro netto, hinzu kamen rund 2,4 Millionen Euro für Hardware und 13 Millionen Euro für ergänzende Leistungen anderer Unternehmen. Letztere konnte das Ministerium aufgrund „vertraglicher Verpflichtungen" nicht weiter aufschlüsseln. Diese Zahlen entstammen öffentlichen Quellen und können zitiert werden (NRW-Polizei: Knapp 40 Millionen Euro für umstrittene Palantir-Software ). Der Vertrag läuft nach aktuellem Stand Ende 2026 aus; NRW schreibt derzeit eine Nachfolgelösung aus (Umstrittenes Tool: Vertrag mit Palantir läuft aus – NRW sucht neue Recherche-Software ).
Darüberhinausgehende Vertragsdokumente unterliegen dem Vorbehalt von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Zu den wirksamen Rechtsbehelfen nach Art. 17, 52 ff. JI-Richtlinie:
Das EuGH-Urteil vom 16. November 2023 hat unmissverständlich klargestellt, dass wirksame Rechtsbehelfe nach Art. 17 JI-Richtlinie vorhanden sein müssen. Das bloße Abwarten auf europäischer Ebene entbindet den deutschen und nordrhein-westfälischen Gesetzgeber nicht von seiner Pflicht, jetzt zu handeln.
Das Kernproblem ist: Ohne gesetzlich verankerte Anordnungsbefugnis können Datenschutzaufsichtsbehörden Verstöße bei Polizei und Strafverfolgungsbehörden zwar feststellen, aber nicht wirksam durchsetzen. Das untergräbt das Grundrecht auf Datenschutz.
Betroffenen steht es offen, sich beim Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu beschweren oder eine Petition an das Europäische Parlament zu richten. Das kann den politischen Druck erhöhen und ist ein legitimer Weg.
Zum Vertragsverletzungsverfahren:
Die EU-Kommission hat das Verfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der JI-Richtlinie (INFR(2022)2030) im Mai 2022 eingeleitet und angekündigt, die Umsetzung weiter zu überwachen. Ein konkretes Ende ist nicht absehbar. Soweit NRW-Polizeirecht betroffen ist, hat das Land eigene Gestaltungspielräume. Diese werden wir erörtern.
Ihre Fragen auf Abgeordnetenwatch leisten dazu einen wertvollen Beitrag, vielen Dank dafür.
