Frage an Margarete Bause bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Margarete Bause
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Frage an Margarete Bause von Thomas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Anfang dieses Jahres (21.02.2017) wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) durch die große Koalition im Bundestag verändert. Mit dieser Änderung haben sich verschiedene Teilnehmer des Diskurses kritisch auseinander gesetzt, z.B. die ZDF Kabarettsendung 'Die Anstalt' von 16.05.2017 (nachzusehen z.B. bei Youtube). Für den Hintergrund stellen die Macher der Sendung einen sogenannten 'Faktencheck' als PDF zur Verfügung.

'Die Anstalt' hat dabei massive Vorwürfe gegen das Gesetz erhoben, u.a.

* Wurde die Vereinbarkeit des Gesetzes mit den Vorgaben der EU (Richtlinie für Leiharbeit) in Frage gestellt
* Betroffenen geraten, sich einer Klage vor dem EuGH von Prof. Wolfgang Däubler anzuschließen
* Bemängelt, dass das Gesetz im Ganzen nicht zu 'Equal-Pay' führt, sondern statt dessen - durch Schaffung einer Vielzahl von Ausnahmetatbeständen - 'Equal-Pay' sogar verhindert.
* Die Öffnungsklausel für die Tarifparteien scharf kritisiert. (Mit Unterstützung der IG Metall ist es so z.B. möglich geworden, die Leiharbeitzeit sogar auf 48 Monate zu verlängern!)

Mich würde folgendes interessieren:

* Welche Grundsätze für die Bezahlung von Leiharbeit sollen gelten? Was ist mit 'Equal-Pay'? Wie soll das erhöhte Risko von Leiharbeitern, nicht weiter beschäftigt zu werden, finanziell ausgeglichen werden?
* Wie verträgt sich die unterschiedliche Bezahlung derselben Tätigkeit mit dem Leistungsgedanken in unserer Gesellschaft?
* Wie soll sich der Markt zur Arbeitnehmerüberlassung in den nächsten Jahren weiter entwickeln? Soll er - wie in den letzten Jahren - weiter wachsen? Oder soll er stärker eingeschränkt werden? Durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen soll das erreicht werden?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P.,

die Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in Deutschland ist gut, trotzdem haben viel zu viele Menschen unsichere oder schlecht bezahlte Jobs. Die meisten davon sind Frauen. Dies macht eine Lebens- und Familienplanung kaum möglich und führt oft zu Armut im Alter. Ich setze mich für gute Arbeit für alle ein. Dies bedeutet faire Löhnen und gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Leiharbeit, befristete Jobs und Minijobs müssen deutlich eingedämmt werden.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

* Welche Grundsätze für die Bezahlung von Leiharbeit sollen gelten? Was ist mit 'Equal-Pay'? Wie soll das erhöhte Risko von Leiharbeitern, nicht weiter beschäftigt zu werden, finanziell ausgeglichen werden?

Zeit- und Leiharbeit darf kein Instrument sein, mit dem Lohndumping vorangetrieben und andere Standards abgesenkt werden. Die Bedingungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich deshalb verbessern. Sie müssen vom ersten Tag an wie die Stammbelegschaft bezahlt und behandelt werden. Das Risiko soll durch eine Flexibilitätsprämie ausgeglichen werden.

* Wie verträgt sich die unterschiedliche Bezahlung derselben Tätigkeit mit dem Leistungsgedanken in unserer Gesellschaft?

Die ungleiche Behandlung innerhalb eines Betriebs von Stammbelegschaft und LeiharbeiterInnen, aber auch die unterschiedliche Entlohnung von Mann und Frau ist ungerecht, widerspricht dem Leistungsgedanken und spaltet die Belegschaft. Es gilt der Grundsatz: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit".

* Wie soll sich der Markt zur Arbeitnehmerüberlassung in den nächsten Jahren weiter entwickeln? Soll er - wie in den letzten Jahren - weiter wachsen? Oder soll er stärker eingeschränkt werden?
Durch welche gesetzgeberischen Maßnahmen soll das erreicht werden?

Die Entwicklungen der vergangenen Jahre muss rückgängig gemacht werden. Leiharbeit soll auf ein konstant niedrigen Niveau abgesenkt werden und ihren eigentlichen Zweck erfüllen, nämlich Auftragsspitzen abzufangen. Dies wollen wir GRÜNE erreichen, indem wir die Befristung von Arbeitsverträgen erschweren und den finanziellen Anreiz für die Einstellung von LeiharbeiterInnen abschaffen durch 'Equal-Pay' ab dem ersten Tag und die Einführung einer Flexibilitätsprämie. Die gesetzliche Ausnahmeregelung, per Tarifvertrag von den Arbeits- und Lohnbedingungen des Entleihbetriebs abzuweichen, muss gestrichen werden.

Beste Grüße
Margarete Bause