Wie bewerten Sie die Unterstützung von Andreas Jurca, Ulrich Singer und Elena Roon bei illegitimen Wahlen in Russland gemäß demokratischen Prinzipien?

Markus Rinderspacher
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SPD
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Frage von Christian H. •

Wie bewerten Sie die Unterstützung von Andreas Jurca, Ulrich Singer und Elena Roon bei illegitimen Wahlen in Russland gemäß demokratischen Prinzipien?

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,

Angesichts von Berichten über Andreas Jurca, Ulrich Singer und Elena Roon, die an zweifelhaften Wahlen in Russland teilnehmen: Inwieweit sollte das Verhalten dieser Abgeordneten, die demokratische Prinzipien unterstützen sollen, geprüft und sanktioniert werden? Sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität und Rechtmäßigkeit ihres politischen Engagements erforderlich?

Markus Rinderspacher
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

die von Ihnen beanstandete „Wahlbeobachtung“ von drei AfD-Landtagsabgeordneten in Russland habe ich im Europaausschuss des Landtags bereits sehr kritisch zur Sprache gebracht.

Die AfD-Abgeordneten wollen meines Erachtens dem russischen Diktator und den maximal unfreien, illegitimen und manipulierten „Wahlen“ in Russland einen gewollt seriösen Anstrich und eine pseudo-demokratische Legitimation geben. Ich finde: Die Abgeordneten demaskieren damit in erschreckender Offenheit ihre höchstpersönliche anti-demokratische Grundhaltung. Ich meine: Wer sich dafür hergibt, Diktatoren Quasi-Persilscheine bei unfreiheitlichen Wahlen auszustellen, setzt sich dem Verdacht aus, Demokratieprinzipien prinzipiell zu verachten (und offensiv zu bekämpfen) - auch im Inland.

Außerhalb der öffentlichen Geißelung über die Medien und Plattformen wie Abgeordnetenwatch gibt es keine rechtliche Handhabe zur Sanktionierung. Das freie Mandat der Abgeordneten ist verfassungsrechtlich verankert. Demnach sind die Abgeordneten an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Ungeachtet dessen arbeitet der Verfassungsschutz laut Medienberichten an einem neuen Gutachten zur Einstufung der AfD. Demnach könnte die gesamte Partei als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft werden. Dies würde die Debatte über ein Verbotsverfahren der Partei neu entfachen. Der Verfassungsschutz führt bereits die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch. Auch die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) wird so eingestuft.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher, MdL

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