Wie stehen Sie zum doppelten Krankenkassenbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Wir sollten doch privat vorsorgen?

Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der Pandemie
Michelle Müntefering
SPD
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Frage von Eric C. •

Wie stehen Sie zum doppelten Krankenkassenbeitrag für die betriebliche Altersvorsorge? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Wir sollten doch privat vorsorgen?

Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der Pandemie
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

die SPD will die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen. Das hat der SPD-Parteivorstand bereits im Juni 2017 ausdrücklich beschlossen. 

In einem ersten Schritt haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, einen Freibetrag in Höhe der bis dahin geltenden Freigrenze eingeführt. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden.

Für die Leistungen, die oberhalb der Freigrenze liegen, wird ein Beitrag zur GKV erhoben, also auf die Summe zwischen ausgezahlter Leistung und Freibetrag. Damit zahlen 60 Prozent der betroffenen Personen seither nur noch maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags. Diese Gruppe ist seit 2020 sogar bessergestellt als vor 2004. 

Die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung war Teil unseres Zukunftsprogramms. Ich teile deshalb auch Ihre große Enttäuschung, dass wir mit unseren Koalitionspartnern keine tragfähige Einigung dazu erzielen konnten. Die oben beschriebene finanzielle Entlastung durch die Freibetragsregelung beträgt jährlich 1,2 Mrd. Euro. Diese muss in der Finanzierung der Krankenversicherung über den Gesundheitsfonds durch die Solidargemeinschaft aller Krankenversicherten aber auch ausgeglichen werden.

Die Herausforderungen für unser Gesundheitssystem sind groß. Dazu gehört immer die Frage der Finanzierung der Leistungen, die früher oder später jeder von uns braucht und nicht einfach ist. Die SPD hat deswegen immer für eine Bürgerversicherung gekämpft. Und ich bin davon überzeugt, dass wir das solidarische System der Umlagefinanzierung weiterentwickeln müssen, so dass alle Bürgerinnen und Bürger in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind. In diesem Rahmen wollen wir mit einer Reform des Beitragsrechts auch die Doppelverbeitragung abschaffen. Da wir die Einführung einer Bürgerversicherung jedoch nicht im Koalitionsvertrag verankern konnten, werden wir im Zuge der anstehenden gesundheits- und rentenpolitischen Vorhaben nach neuen Spielräumen für die Reform des Beitragsrechts suchen, die auch von unseren Koalitionspartnern mitgetragen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Michelle Müntefering

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