Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Verbraucherschutz

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Rüdiger Kruse
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Frage von Marc I. •

Frage an Rüdiger Kruse von Marc I. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Herr Kruse,

am Sonnabend habe ich versucht, mit einem Ihrer Wahlkampfhelfer eine sachliche Diskussion über Datenschutzgesetze und die zunehmende Einschränkung des Datenschutzes durch die Gesetzgebung zu führen.
Spiegelt es Ihre Meinung wider, dass der einzige Kommentar war, dass "wer nichts zu befürchten auch nichts zu verbergen hat" und "ich habe da kein Problem mit der Onlinedurchsuchung, ich habe ein altes Modem als Internetverbindung"?
Was werden Sie in der nächsten Legislaturperiode gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte durch die Legislative tun? Was tun Sie dagegen, dass in der letzten Sitzung der alten Legislaturperiode still und klammheimlich die zustimmungsfreie Kundenprofilbildung durch Zuführung von externen Daten bei Privatkunden erlaubt wurde?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Iraschko,

bei den beiden letzten Sitzungen des Bundestages in der zurückliegenden Wahlperiode handelte es sich um Sondersitzungen. Im Schwerpunkt wurde in diesen Sitzungen über Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon verhandelt. Ich gehe daher nicht davon aus, dass sich ihre Frage darauf bezieht. Die letzte reguläre Plenarsitzung des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause fand am Freitag, den 03. Juli 2009 statt.

In dieser Sitzung wurde ein großer Block mit Anträgen zum Datenschutz verhandelt. Die Deutsche Bundesregierung hat sich in dieser Sitzung dafür ausgesprochen, ein freiwilliges, unbürokratisches Datenschutzaudit (Untersuchungsverfahren) für Unternehmen einzuführen. Dies soll dazu dienen, dass sich Betriebe als datenschutztechnisch "sicher" kennzeichnen lassen können. Die FDP hat gefordert, dass betriebliche Datenschutzbeauftragte mehr Kontrollrechte erhalten. Bündnis 90/Die Grünen wollten eine Zertifizierung durch unabhängige Gutachter ermöglichen.

Zum Thema Adresshandel möchte ich Ihnen mitteilen, dass seit dem 01. September 2009 eine neue Regelung gilt: Grundsätzlich dürfen personenbezogene Daten nur noch mit (ausdrücklicher) Einwilligung des Betroffenen zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels weitergegeben werde. Leider existieren auch einige Ausnahmen von dieser Regel. Genauere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, unter:

http://www.bfdi.bund.de/cln_118/DE/Schwerpunkte/BDSGAenderungen/Artikel/Mehr RechtefürBürger.html?nn=647266

Im Bezug auf das Problem von Scoring-Verfahren, das Verhalten von sogenannten Auskunfteien und Profilbildung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet. In diesem Entwurf ist eine deutliche Stärkung der Rechte der Bürger vorgesehen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Beratung. Von einer Erlaubnis zur zustimmungsfreien Kundenprofilbildung kann also keine Rede sein.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse