Frage an Rüdiger Kruse bezüglich Verbraucherschutz

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Rüdiger Kruse
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Rüdiger Kruse von Klaus-Peter S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Kruse,

es läßt sich nicht leugnen,der Verbraucherschutz der Bürger und Konsumenten kommt durch einseige politische Entscheidungen der Politik immer mehr unter die Räder.Eindeutige Gewinner sind Hersteller und Produzenten ,die von einer immer größeren Gewinnmaximierung profitieren.
Es gibt immer öfter Mogelpackungen bei Lebensmitteln.Grund dafür, ist eine in diesem Frühjahr eingeführte EU-Richtlinie,nach der die verbindlichen Mengenvorgaben für Lebensmittel entfallen.
(Quelle:www.mopo.de - Artikel vom 10.09.2009)
Die Verbraucher werden bewußt immer häufiger mit versteckten Preiserhöhungen hinters Licht geführt.Die trickreiche Masche:geringere Füllmenge bei gleichem Preis!

Meine Frage: Warum läßt die Politik derart niederträchtige Vorgehensweisen zu Lasten der Verbraucher zu ? Den Verbrauchern wird vorsätzlich der Preisvergleich erschwert um höhere Gewinne zu erzielen. Auch dies ist für mich wieder ein Glaubwürdigkeitsverlust der Politik. Sehen Sie Möglichkeiten, um wieder zu den früheren Verpackungseinheiten / Verpackungsmengen zurückzukehren? Milch,Wasser, Limonade, beispielsweise nur in
Packungen mit 0,5 Liter, o,75 oder einem Liter. Die Tafel Schokolade künftig wieder mit 100 gr.statt mit 83 gr., was eine versteckte Preiserhöhung von mal eben 17 Prozent für den Käufer bedeutet. Besonders geht diese Gemeinheit zu Lasten der älteren Bürger die übers Ohr gehauen werden. Diese Politik erzeugt Frust und Wut.Können Sie das nachvollziehen?

Mit freundlichem Gruß
Klaus- Peter Steinberg

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CDU

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihren Brief bezüglich des Verbraucherschutzes.

Es trifft zu, dass die von Ihnen angesprochene Freigabe verbindlicher Mengenvorgaben in nationales Recht umzusetzen war und ihren Niederschlag in der Fertigpackungsverordnung fand. Betroffen von der Änderung waren jedoch nur noch wenige Produkte wie z. B. gegorene Fruchtgetränke, Bier, Milch, Limonade, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Zucker, Schokolade, Kakao und bestimmte Garne. Für alle anderen Produkte gab es keine festgelegten Nennfüllmengen bzw. Verpackungsgrößen mehr. Ausnahmen davon sind nach wie vor Wein, Sekt und Spirituosen, die auch weiterhin nur in festgelegten Nennfüllmengen angeboten werden dürfen.

Die Änderung der Fertigpackungsverordnung ist nicht gegen den Verbraucher gerichtet. Sie ermöglicht vielmehr der Wirtschaft, kleine bzw. größere Packungsgrößen bereitzustellen und somit auch den Verbraucherwünschen nach zu kommen. Dabei gelten selbstverständlich sowohl die unverändert gebliebenen fertigpackungsrechtlichen Vorschriften als auch das eichrechtliche Täuschungsverbot (Verbot von Mogelpackungen) fort.

Entscheidend für den Verbraucherschutz ist, dass der Verbraucher aufgrund der Aufschrift jederzeit erkennen kann, wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt, und dass er durch die Packungsgestaltung nicht irregeleitet wird. Verstöße gegen das Täuschungsverbot und die Nichteinhaltung der angegebenen Füllmengen werden geahndet.

Die Preisauszeichnung, die durch die Preisangabenverordnung geregelt ist, als auch das eichrechtliche Täuschungsverbot müssen von den Bundesländern überwacht werden. Dies betrifft auch die Lesbarkeit der Preisauszeichnung.

Beste Grüße

Rüdiger Kruse