Die Impfung macht den Körper mit dem Spike bekannt, die Infektion mit allen Bestandteilen des Virus. Tragen Sie die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf eff. 62 Tage mit?

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Ruppert Stüwe
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Frage von Tamara F. •

Die Impfung macht den Körper mit dem Spike bekannt, die Infektion mit allen Bestandteilen des Virus. Tragen Sie die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf eff. 62 Tage mit?

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Sehr geehrte Frau F.

vielen Dank für Ihre Frage hier bei Abgeordnetenwatch im Zusammenhang mit der Verkürzung des Genesenenstatus im Zuge einer Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeVO) der Bundesregierung.

Bundestag und Bundesrat haben mit dieser Änderung (Bundestag am 13. Januar und Bundesrat am 14. Januar) einer Bitte der Bundesregierung entsprochen, die damit auf eine jüngst veränderte wissenschaftliche Erkenntnislage im Zusammenhang mit dem Auftreten der Omikron-Welle reagiert. Die Neuregelung sah einen Verweis in § 2 Begriffsbestimmungen Nr. 5 vor, wo direkt auf den Internetauftritt des Robert-Koch-Instituts (RKI) zum Genesenennachweis verwiesen wird.

Die hier durch das RKI ausgeführten wissenschaftlichen Erkenntnisse legen nahe, dass ein tatsächlich hinreichender Immunschutz bei Genesenen nach Ablauf von 90 Tagen nicht mehr gegeben ist. Eine durchgemachte Infektion mit der Delta-Variante des Coronavirus schützt nicht ausreichend gegen die sich seit Dezember ausbreitende Omikron-Variante. Demnach mussten mit Blick auf die sich derzeit weiter aufbauende Omikron-Welle und die potenzielle Gefahr für die Bevölkerung – insbesondere auch mit Blick auf die kritische Infrastruktur – diese neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah Berücksichtigung im Regierungshandeln finden. Dies ist mit der Veröffentlichung des RKI als nachgeordneter Behörde zum 15. Januar geschehen. Weitergehende Erläuterungen des RKI finden Sie hier: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise

Um nach Ablauf der vom RKI bestimmten Frist wieder den Bedingungen des 2G-Statuses zu entsprechen, also dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt, reicht bei Genesenen mit Genesenennachweis eine einzelne Impfdosis aus. Die Person gilt bereits ab dem Tag der Impfung als „vollständig geimpft“. Impfdosen stehen dazu ausreichend zur Verfügung und auch Impftermine sind derzeit zeitnah verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

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