Was planen sie gegen Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik zu tun?

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Sebastian Hartmann
SPD
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Frage von Rebecca K. •

Was planen sie gegen Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik zu tun?

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SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf die ich als innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion gerne eingehe.

Den Vorwurf der Menschenrechtsverletzungen durch die aktuelle Asylpolitik teile ich gar nicht. Deutschland ist stattdessen ein vorbildliches Land. Wir ermöglichen einen umfassenden Schutz für all diejenigen die zu uns kommen, einen Asylantrag stellen und asylberechtigt sind. Jeder, der in seinem Herkunftsland politisch verfolgt wird, egal aus welchem Grund, kann in Deutschland Asyl beantragen. Es handelt sich um ein Recht, was von unserer Verfassung geschützt ist, wobei die Prüfung nach gesetzlichen Vorgaben erfolgt. 

Darüber hinaus ist uns mit der Reformation des Gemeinsamen Europäisches Asylsystems nach langjährigen und intensiven Verhandlungen ein Neustart in der Asylpolitik gelungen, der die faktisch gescheiterten Dublin-Regelungen ersetzt. Es steht uns nun ein wirksames Mittel zur Verfügung Migration zu ordnen und humanitäre Standards für Geflüchtete zu schützen sowie irreguläre Migration zu begrenzen. Das Verfahren wurde vereinheitlicht und es gelten so klare Regelungen für alle Mitgliedstaaten.

In Sicherheit in Deutschland leben zu können ist ein zentrales Versprechen unseres Staates, dass mit allen zur Verfügung stehenden rechtstaatlichen Mitteln umgesetzt werden muss. Wir stehen dabei selbstverständlich solidarisch an der Seite aller Menschen, die auf Schutz angewiesen sind und verteidigen dabei ihre Menschenwürde und ihre Grundrechte, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Glauben. 

Gleichzeitig müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Freiheiten und der Schutz, den Deutschland bietet von Kriminellen, Extremisten und Terroristen missbraucht wird, um schwerste Straftaten bei uns zu begehen. Auf diese Bedrohung muss reagiert werden, in dem der Staat ordnet, steuert und rechtsstaatliche Entscheidungen konsequent umsetzt. 

Die vorgesehenen Änderungen im Bereich des Asyl- und des Aufenthaltsrechtes zielen darauf ab, Terrorismus und Extremismus effektiver zu bekämpfen auch nach den jüngsten islamistisch motivierten Angriffen. 

Dazu gehört eine Erweiterung der Ausweisungsmöglichkeiten explizit nur in Fällen, bei denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurden. Das war nach bisheriger Gesetzeslage nicht möglich.

Ein Ausschluss von einer Asylberechtigung kann erfolgen, wenn die betroffene Person wegen Straftaten verurteilt wurde, die einen antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder einen sonstigen menschenrechtsverachtenden Beweggrund hatten. Denn die bisherige Beschränkung führte zur Regelungslücken, beispielsweise bei antisemitischer Volksverhetzung, sodass es bei einer Freiheitsstrafe unter 3 Jahren nicht zum Ausschluss vom Schutzstatus gekommen ist. 

Wenn festgestellt wird, dass Menschen Deutschland wieder verlassen müssen, da ihr Asylantrag als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung angeordnet wurde, oder weil ein anderer EU-Staat nach den Dublin-Regelungen zuständig ist, muss dafür gesorgt werden, dass dies auch erfolgt. Daher soll für diesen Personenkreis Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gestrichen werden. Es wird Überbrückungsleistungen für einen Zeitraum von zwei Wochen geben, wobei in Härtefällen in Dauer und Umfang darüberhinausgehende Leistungen gewährt werden. Um dem Ziel des Leistungsausschlusses zu entsprechen, wird die Gewährung von Geldleistung ausgeschlossen; neben der Erbringung in Form der Sachleistung verbleiben insbesondere die Bezahlkarte und Wertgutscheine. Ebenso werden die Voraussetzungen zum Bezug von Härtefallleistungen sowie die Informationspflichten hierüber angepasst, und in Hinblick auf eine amtsärztlich festgestellte Reiseunfähigkeit konkretisiert. Leistung zur Deckung der besonderen Bedürfnisse von Kindern werden gewährt. 

Wir haben eine Verantwortung für alle bei uns lebenden Menschen, dazu zählen selbstverständlich auch Geflüchtete. Dabei müssen wir stets im Hinterkopf behalten, dass diese Menschen vor Terrorismus und Extremismus zu uns geflohen sind, um hier in Sicherheit leben zu können. Wir müssen daher sicherstellen, dass Deutschland ein sicheres Land bleibt, auch mit Blick auf die Verhinderung extremistisch motivierter Angriffe. 

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann

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