Antwort 22.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pflegekinder dürfen beim Elternunterhalt nicht allein nach Abstammung bewertet werden, sondern nach ihrer tatsächlichen Kindheit.
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Elternunterhalt darf berufliche Leistung nicht bestrafen und braucht klare Grenzen gegen dauerhafte Überforderung.
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Cannabis bleibt ein Gesundheitsrisiko und darf nicht als harmloses Freizeitprodukt staatlich normalisiert werden.
Pflegekosten fair regeln, ohne Beamte und ihre Familien pauschal zu Sündenböcken zu machen