Wann hört der Irrsinn auf, dass (Pflege)Kinder finanziell bestraft werden, wenn sie einer Ausbildung oder Tätigkeit nachgehen?

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Steffen Vogel
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Frage von Thomas S. •

Wann hört der Irrsinn auf, dass (Pflege)Kinder finanziell bestraft werden, wenn sie einer Ausbildung oder Tätigkeit nachgehen?

Sehr geehrter Herr Vogel, ich bin Adoptiv-, PflVa, Therapeut für KiJu im Lk Hassberge und betreue traumatisierter minderjähriger Flüchtlinge. Früher war ich 17 Jahre in der Jugendhilfe in verantwortlicher Position. Immer wenn ein Jgdl. Geld verdient (z.B. Ferienarbeit) wird ihm das Geld vom JA eingezogen. Das macht die Integration der Schützlinge unnötig schwer und konterkariert die angebliche Wertschätzung der Pflegeeltern. Konkret: Ein minderjähriger 17LJ, wird 2015 als Pflegekind angenommen, schafft den Hauptschulabschluss, macht nun Altenpflegeschule. Das AA sicherte ihm im Sept. 120 EUR mtl. für diese Ausbildung als Vergütung zu. Er begann mit dem Geld den FS, um später auf die Arbeit zu kommen. Jetzt verlangt das JA rückwirkend dieses Geld zurück, wenn er es nicht mehr hat, dann müssen es die Pflegeeltern zurückerstatten. Das sind keine Einzelfälle, das ist System. Es sind die schwächsten KiJu, wir sollten ihr Bemühen um Ausbildung endlich wertschätzen!

Thomas S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne als Landtagsabgeordneter beantworte, obwohl es sich um Bundesgesetze handelt, auf die ich keinen Einfluss habe:

Ich bin ein überzeugter Vertreter des Sozialstaats. Daher finde ich es richtig, dass Menschen, die sich nicht selbst helfen können, von der Gemeinschaft der Steuerzahler solidarisch unterstützt werden. Dies trifft natürlich in besonderen Maßen auf Kinder und Jugendliche zu, die nicht in ihren leiblichen Familien behütet und umsorgt aufwachsen können. Sobald aber Menschen für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können, sollte dies auch jeder tun.

Nun kann man sich natürlich darüber streiten, wie hoch denn diese Eigenbeteiligung am Lebensunterhalt sein sollte. Und ich stimme Ihnen zu, dass die alte Regelung (bei der 75 Prozent von einer oftmals nicht üppigen Ausbildungsvergütung vom Jugendamt den Pflegekindern zur Beteiligung an den Kosten zum Lebensunterhalt wieder abgezogen wurden) in Bezug auf Motivation überhaupt eine bezahlte Arbeit aufzunehmen, nicht mehr vermittelbar und auch zu hart war. Das haben auch meine Abgeordnetenkollegen im Bundestag so mehrheitlich gesehen, weshalb im Juni 2021 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, dass das Verhältnis genau umkehrt: Nicht mehr 75 Prozent der Ausbildungsvergütung oder des Lohns können vom Jugendamt eingezogen werden, sondern nur noch 25 Prozent. Außerdem werden ab Juni 2021 folgende Einkommen nicht für den Kostenbeitrag berücksichtigt:

  1. Einkommen aus Schülerjobs oder Praktika mit einer Vergütung bis zur Höhe von 150 Euro monatlich,
  2. Einkommen aus Ferienjobs,
  3. Einkommen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder
  4. 150 Euro monatlich als Teil einer Ausbildungsvergütung.

Ich halte dies unter der oben genannten Prämisse eines funktionierenden Sozialstaats eine sehr gute Lösung. Sie wird nach meiner Einschätzung dazu führen, dass einerseits die Motivation für Jugendliche erhöhen eine Ausbildung abzuschließen, eine Arbeit aufzunehmen oder sogar eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung (Übungsleiter, Übersetzungsdienste, etc.) aufzunehmen und andererseits die Solidarität der Steuerzahler nicht unverhältnismäßig belasten. Zu dieser Einschätzung komme ich auch deswegen, weil es auch für deutsche Familien mit leiblichen Kindern und wenig Geld dazu kommt, dass Kinder mit eigenem Einkommen für Kost und Logie ihren Anteil in die Familienkasse abführen. Bei Familien mit ALG II Bezug wird dies von den staatlichen Stellen per Gesetz so eingefordert. Eine Sonderrolle für Pflegekinder würde den Gerechtigkeitsgedanken widersprechen.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen darlegen konnte, dass es sich nicht um eine „Bestrafung“ handelt, wenn Pflegekinder eine Ausbildung aufnehmen, sondern um eine möglichst gerechte Auslegung des Sozialstaatsprinzips – zumindest, was die neue Regelung seit 2021 betrifft.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Vogel

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