wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Takis Mehmet Ali (282)
Takis Mehmet Ali
SPD
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Frage von Jens R. •

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren?

Sehr geehrter Herr Mehmet Ali,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

Takis Mehmet Ali (282)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für ihre Frage.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ Das Bundesverfassungsgericht definiert bei der Masernimpfpflicht den Schutz der Menschenwürde so, dass Massenausbrüche - in jenem Fall der Masern, übertragen also von COVID-19 – durch den Staat verhindert werden müssen und die Gefahr vor Krankheit zum Schutz der Würde minimiert werden muss.

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