Hallo Frau Machalet, ich möchte von Ihnen eine Stellungnahme zu den geplanten Einschränkungen bei der Kostenübernahme der medizinischen Cannabistherapie für Menschen mit schweren und schwersten gesundheitlichen Einschränkungen.
Und das sogar ohne Härtefall Klausel. Wieder einmal wird es somit ein soziales Gefälle geben zwischen Menschen die die nötigen finanziellen Mittel haben ihre Cannabistherapie selber zu finanzieren und denen, denen das Geld dafür fehlt wie zum Beispiel mir. Als schwer Erkrankte, Bürgerin und Parteimitglied der SPD möchte ich von Ihnen eine dezidierte Stellungnahme und auf keinen Fall irgendwelche Standardantworten. Mit freundlichen Grüßen Susanne F.
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass der Anspruch auf medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden soll. Der GKV-Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und Fertigarzneimittel sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon soll hingegen bestehen bleiben. Medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten wäre damit weiterhin als Privatrezept für Selbstzahler erhältlich, könnte jedoch nicht mehr auf Kosten der GKV verschrieben werden.
Dieser Ansatz geht auf einen Reformvorschlag der Finanzkommission Gesundheit zurück. Diese ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die wissenschaftliche Evidenzlage zum Patientennutzen bei standardisierten Fertigarzneimitteln deutlich belastbarer sei als bei Cannabisblüten. Zudem sei eine Standardisierung der Blüten kaum möglich, da der Gehalt an THC und CBD in Cannabisblüten natürlichen Schwankungen durch Witterungsbedingungen oder Lagerungen unterliege. Insgesamt ziele die Maßnahme darauf ab die medizinische Nutzung von Cannabis stärker an den Grundsätzen der evidenzbasierten und qualitätsgesicherten Arzneimitteltherapie auszurichten.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es von zentraler Bedeutung, dass eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung für alle Patientinnen und Patienten, die auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, gewährleistet bleibt. Auch wenn die Erstattung von Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität durch die GKV möglich bleiben soll, sehen wir den Regelungsvorschlag kritisch. Die Darreichungsform von medizinischem Cannabis sollte kein pauschales Ausschlusskriterium sein. Entscheidend ist für uns die Indikation und der Mehrwert für Patientinnen und Patienten und nicht die Applikationsform. Wir werden diese Regelung daher zum Gegenstand der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag machen.
In der letzten Wahlperiode haben wir mit dem Cannabisgesetz einen Paradigmenwechsel in der Sucht- & Drogenpolitik eingeleitet und damit nach dem Scheitern der Verbotspolitik ausdrücklich gesellschaftliche Realitäten anerkannt. Aufgrund einer veränderten Risikobewertung wurde im Rahmen der Reform medizinisches Cannabis aus dem BtMG herausgenommen und auf diese Weise der Patientenzugang nachhaltig vereinfacht. In der Debatte um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden wir uns daher umso mehr dafür einsetzen, dass ein niedrigschwelliger Patientenzugang zu medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten erhalten bleibt.
