Sowohl unser Fraktionsvorsitzender Matthias Miersch als auch der federführende Innenausschuss haben hierzu bereits ein ausführliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes geführt.
Mit der grundsätzlichen Strukturentscheidung zur Selbstverwaltung obliegt die Verantwortung den jeweiligen Akteuren im Gesundheitswesen. Als SPD-Fraktion haben wir im Ausschuss gegenüber dem Ministerium aber deutlich gemacht, dass wir die wirtschaftlichen Aspekte sehr kritisch sehen, die mit dieser Entscheidung einhergehen.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt.
Zum Verfahrensstand: Der Referentenentwurf befindet sich noch in den Händen der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren. Nach den Stellungnahmen der Länder und Verbände, der Kabinettbefassung und einer ersten Stellungnahme des Bundesrates folgt die Zuleitung an den Bundestag.
Der Ausschuss hat dies aber aus seiner Mitte heraus getan und gebeten die rechtförmliche Prüfung der Entscheidung zu veranlassen.
Die geschlechtersensible Medizin hat für mich einen sehr hohen Stellenwert.
