Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Tatsächlich gibt es in Deutschland keine vollständig einheitliche Rechtslage.
Die SPD sieht den Entlastungsbetrag als einen wichtigen Baustein, um häusliche Pflege zu stärken und pflegende Angehörige wirksam zu unterstützen. Deshalb bewerten wir jede Maßnahme, die den Zugang zu Entlastungsleistungen einschränken könnte, mit großer Sorgfalt.
Der Grund dafür, dass Medikamente wie Wegovy derzeit in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht zur Behandlung der Adipositas erstattet werden, liegt allerdings nicht in einer politischen Entscheidung gegen die Behandlung von Adipositas.
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Bundestagsfraktion deshalb zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt. So wird der Zugang zur Psychotherapie erleichtert, indem der Konsiliarbericht in bestimmten Fällen entfällt. Außerdem ist sichergestellt, dass laufende Einzel- und Gruppentherapien, die bis zum 31. Dezember 2026 begonnen, beantragt und genehmigt wurden, auch im Jahr 2027 ohne Honorarminderungen fortgeführt werden können.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass alle Besonderen Therapierichtungen im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung identisch zu behandeln sind.
Sie sprechen mehrere Probleme an, die wir auch aus parlamentarischen Anhörungen und Gesprächen mit Beschäftigten im Gesundheitswesen kennen: die zunehmende Inanspruchnahme des Rettungsdienstes für psychosoziale und psychiatrische Krisen, die Überlastung der Notfallstrukturen sowie die oftmals unzureichende Verzahnung zwischen Rettungsdienst, ambulanter Versorgung und psychiatrischen Hilfesystemen.
