Eine Streichung von homöopathischen Leistungen aus der Erstattungsfähigkeit der GKV würde ab 2027 etwa 40 Mio. € pro Jahr einsparen.
Eine nachhaltige Finanzierung unseres Gesundheitssystems und eine gute psychotherapeutische Versorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Als Ausschussvorsitzende kann ich allein das BMG nicht dazu auffordern, die Entscheidung des G-BAs zur Honorarkürzung zu überprüfen. Der Ausschuss hatte aber das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Diesem wurde nach Abschluss der Prüfung entsprechend dargelegt, warum das Ministerium keine Anhaltspunkte sieht, dass das Zustandekommen des Beschlusses im G-BA rechtlich zu beanstanden wäre.
Nach der Möglichkeit einer zukünftigen Bezahlung mit Wero befragt, hat mir die Deutsche Bahn versichert, dass sie laufend den Markt für Bezahllösungen beobachtet und den sinnvollen Ausbau der bestehenden Zahlungsarten überprüft
Die weiteren politischen Gespräche nach der Sommerpause werden zeigen müssen, wie die Versorgung dauerhaft gesichert werden kann, ohne die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Blick zu verlieren
Die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV-Erstattung hat also sehr wohl eine Einsparwirkung für die gesetzlichen Krankenkassen.
