Unser gemeinsames Ziel muss sein, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Einklang zu bringen.
Für die SPD ist dabei klar: Die Lasten dürfen nicht einseitig auf die Versicherten abgewälzt werden.
Die jetzt beschlossenen Regelungen sind ein Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell Machbaren
Wie sie sicherlich bereits wissen, ist die angesprochene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen ist keine Entscheidung des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung, sondern geht auf einen Beschluss der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurück.
Diese Verbesserungen sollten ursprünglich bereits Bestandteil des GKV-BStabG werden.
Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung getroffen worden. Sie war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und stellt einen Kompromiss zwischen dem gesundheitspolitisch Wünschenswerten und dem finanziell derzeit Machbaren dar. Solche Abwägungen sind nicht einfach und erfordern, unterschiedliche Interessen verantwortungsvoll miteinander in Einklang zu bringen.
