Die aktuellen Einschränkungen für einen Selbsteinbau gehen vor allem auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Demnach droht bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefahr für Leib und Leben, die der Gesetzgeber in diesem Fall minimieren will.
Bitte haben Sie Verständnis, dass mir aktuell lediglich ein kleiner Textabsatz zum IFG vorliegt (aus dem 34-Punkte-Papier der Parteispitzen). Einen Gesetzesentwurf hat der Bundestag noch nicht erhalten. Insofern kann ich noch keine abschließende Bewertung mitteilen.
Hinsichtlich der Belastbarkeit hat es jedoch nicht das gleiche Vertrauen wie Aussagen des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums. Ich betrachte es eher als weiteres wichtiges Mosaikteil.
