Es ist jedoch tatsächlich so, dass auch auf Bundesebene eine Neuordnung des Bundesalimentationsgesetzes geplant ist.
Die parlamentarische Debatte zu diesem Gesetzentwurf steht noch aus. Insofern kann ich Ihnen heute lediglich zusagen, dass ich das von Ihnen genannte Beispiel mit in die parlamentarischen Beratungen einfließen lassen werde.
Zum Punkt Tempolimit: Das ist eine Maßnahme, die immer wieder diskutiert wird. Hier gehen die Meinungen in der Bevölkerung weit auseinander.
Die aktuellen Einschränkungen für einen Selbsteinbau gehen vor allem auf eine entsprechende EU-Verordnung zurück. Demnach droht bei unsachgemäßer Handhabung eine Gefahr für Leib und Leben, die der Gesetzgeber in diesem Fall minimieren will.
Bitte haben Sie Verständnis, dass mir aktuell lediglich ein kleiner Textabsatz zum IFG vorliegt (aus dem 34-Punkte-Papier der Parteispitzen). Einen Gesetzesentwurf hat der Bundestag noch nicht erhalten. Insofern kann ich noch keine abschließende Bewertung mitteilen.
