Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Gleichzeitig bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Ich habe dem Gesetz nicht nur zugestimmt, sondern mich explizit für die Änderung des Auszählsystems eingesetzt und dies untermauert mit meiner Argumentation, von der ich noch heute überzeugt bin:
Entsprechende Rücksprachen und Erörterungen anhand Ihrer Nachrichten auch im größeren Kreis vermögen jedoch nicht, hier umfängliche Aktenkenntnis oder fachliche Bewertung des gesamten Vorgangs samt Ihrer Einlassungen vorzunehmen. Das werde ich nicht leisten und steht mir auch nicht zu.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Die Zeitschiene, welche von juristischen Vorgaben abhängig ist, kann ich aus den vorgenannten Gründen nicht verbindlich aufzeigen und setze hier auf Ihr Verständnis.