Moin, wann werden die Überreichen (die ca.5.000 mit einem Vermögen von über 100 Millionen Euro) entsprechend besteuert mit einer Vermögenssteuer und Erbschaftsteuer Grüße
Sehr geehrter Herr R.,
eine Vermögenssteuer lehne ich aus unterschiedlichen Gründen ab und bei der Erbschaftsteuer gilt für mich: Keine pauschalen Verschärfungen, die Unternehmen oder Arbeitsplätze gefährden.
Das bestehende Recht setzt aus meiner Sicht aktuell einen ausgewogenen Rahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
Weitere Fragen an Thorsten Frei
Die Bundesregierung plant nicht, das Kontrollrecht für Normalbürger "abzuschaffen". Was wir primär tun, ist, Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte abzuschaffen und den Wesenskern des IFG zu schärfen. Unabhängig davon beteilige ich mich nicht an Spekulationen, die mögliche zukünftige Regierungen betreffen.
Dass die Bundesregierung immer auch auf diplomatischem Wege versucht, Lösungen auch in schwierigen Fällen zu erreichen oder zumindest zu unterstützen, versteht sich. Das geschieht im Sinne des Ergebnisses jedoch im Hintergrund und nicht medial orchestriert.
Das Gesetz war notwendig, um das dynamisch wachsende Defizit der GKV zu stoppen. Deshalb hat die Bundesregierung ein Einsparvolumen von rund 19 Milliarden Euro allein im kommenden Jahr beschlossen. Dabei war es uns wichtig, dass diese Last auf möglichst viele Schultern verteilt wird und kein Bereich einseitig belastet wird. Hätten wir jetzt nicht gehandelt, wären die Einschnitte in der Zukunft noch viel dramatischer.
Meine Äußerung vom 7. Juli war eine grundsätzliche politische Einschätzung, keine Festlegung auf ein konkretes Verfahren – einen Entwurf gibt es weiterhin nicht. Die Frage der Gleichbehandlung mit anderen Sachwerten wie Gold ist Teil genau dieser Debatte.
