Die derzeitige Rechtslage folgt allerdings der unterschiedlichen Systemlogik von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden Einkommen in der Regel beitragspflichtig herangezogen, um die Solidarfinanzierung sicherzustellen.
Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind.
Das Beitragsstabilisierungsgesetz verfolgt das Ziel, die Ausgabenentwicklung wieder stärker an den Einnahmen des Systems auszurichten.
Einen Fraktionszwang gibt es nicht. Nichtsdestotrotz entscheidet - ausser es handelt sich um Gewissensentscheidungen - die Mehrheit der Fraktion über das generelle Abstimmungsverhalten.
Die CDU hat einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die politische Zusammenarbeit mit AfD oder Linke. Dieser besteht in meinen Augen zurecht. Deshalb kann ich für mich alles andere ausschließen.
Transparenz staatlichen Handelns ist für das Vertrauen in unsere Demokratie unverzichtbar.
