Wer früh und diszipliniert privat vorsorgt, sollte nicht durch unnötige Steuerlast ausgebremst werden.
Aus pragmatischen Gründen hat man diese Regelung in Pandemiezeiten verändert - aus meiner Sicht zurecht für die Zeit der Pandemie! Eine telefonische Krankschreibung half in der Pandemie, war vorher und ist auch nachher jedoch nicht zwingend notwendig.
Richtig ist, dass wir das IFG unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen wollen.
Allein die Zuschüsse des Bundes bewegen sich weiterhin auf sehr hohem Niveau.
Ich finde diesen Vorschlag sehr überzeugend.
Die Rentenkommission empfiehlt, keine Regelung einzuführen, die einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren vorsieht (Empfehlung 7). Insofern kann ich Ihre Frage nicht nachvollziehen.
