Antwort 10.07.2026 von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja, ich halte das In-Camera-Verfahren für rechtsstaatlich – aber es ist ein Mindeststandard, kein Optimum

Henning Angerer
Ja, ich halte das In-Camera-Verfahren für rechtsstaatlich – aber es ist ein Mindeststandard, kein Optimum
§ 188 StGB stuft die Ehre von Politikerinnen und Politikern nicht höher ein als die anderer Menschen
Wir Grüne im Bundestag haben die Möglichkeit, uns mit dieser Angelegenheit zu befassen
Der „unmittelbare" Bezug der Gegenstände zum Verfolgungsschicksal der Opfer des Holocaust ist ein unbestimmter Rechtsbegriff
Wir teilen Ihre Einschätzung: Die Haushaltspolitik der Koalition ist verfassungswidrig
In dieser Form gefährdet das Gesetz die Gesundheitsversorgung aller Bürger*innen