Wann und wo kann ein Antrag gestellt werden - für Heizöl Kosten, die sich verdoppelt haben. Wo bleiben Rentner ? 1.200€ Rente, krank alleinstehend?

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Tobias Reiß
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Frage von Editha P. •

Wann und wo kann ein Antrag gestellt werden - für Heizöl Kosten, die sich verdoppelt haben. Wo bleiben Rentner ? 1.200€ Rente, krank alleinstehend?

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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei dem Entlastungspaket, auf das Sie sich beziehen, handelt es sich um ein Entlastungspaket des Bundes für Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Hierzu zählen insbesondere Heizöl, Pellets und Flüssiggas.

Die vom Bundestag in seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2022 betreffend des Entlastungspakets angenommene Entschließung unter Buchst b) auf Drucksache 20/4915 können Sie unter nachfolgendem Link abrufen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004915.pdf.

Dort sind auf Seite 8 unter Ziffer 8 die bislang bekannten Rahmenbedingungen des Bundes aufgeführt, wie sie der Bundestag beschlossen hat.

Nach dieser Entschließung des Bundestages können Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden. Die Erstattung soll in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse nach folgender Formel berechnet werden: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge). Eine Erstattung setzt danach voraus, dass der in Rechnung gestellte Preis für den Brennstoff mehr als doppelt so hoch als der Referenzpreis war. Als Referenzpreis ist nach der Entschließung der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff anzusetzen. Voraussetzung für eine Erstattung soll zudem ein Erstattungsbetrag von mindestens 100 Euro sein; die maximal mögliche Entlastung soll sich auf 2.000 Euro belaufen.

Gleichzeitig hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung des Härtefallfonds abzuschließen. Diese liegt mitsamt der Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Härtefallregelung noch nicht vor. Hierzu finden derzeit die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern statt.

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können. Sobald Näheres bekannt ist, wird das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales alle Informationen zum Verfahren, wie z. B. zur Antragstellung und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung bekanntgeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des StMAS: https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/haertefallfonds.php

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