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CSU
• 06.03.2023

Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.

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CSU
• 24.09.2018

(...) Dr. Steiner zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Gewährung von Zulagen an Mitglieder des Bayerischen Landtags mit besonderen Funktionen innerhalb einer Fraktion eingeholt hatte. Nachdem sich das von Ihnen genannte Urteil des BVerfG vom 21.7.2000 nur auf das Thüringer Abgeordnetengesetz bezieht, entfaltet dies keine Bindungswirkung, was auch der ORH so anerkannt hat. (...)

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