Frage von Matthias W. • 03.06.2024
Antwort ausstehend von Cornelia Willius-Senzer FDP
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht. Ein fester Wohnsitz darf keine Voraussetzung dafür sein, seine Stimme abgeben zu dürfen.
Ich empfinde es als unfair, wenn den Freundinnen und Freunden Israels eine falsch verstandene Solidarität mit der Netanjahu-Regierung unterstellt wird.
Klar ist aber auch: Strafrechtlich relevante Äußerungen müssen Konsequenzen haben. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, von ihr kann es eigentlich nicht zu viel geben. Doch auch die Meinungsfreiheit findet ihre Grenzen in der Achtung anderer Rechtsgüter, wie z.B. dem öffentlichen Frieden.
Waffenlieferungen an demokratische Partner wie Israel sind weiterhin möglich. Deutschland liefert aktuell vor allem Ersatzteile und nicht letale Waffen.