Antwort 12.01.2026 von Yannick Bury CDU
Ich stimme Ihnen zu, dass versicherungsfremde Leistungen nicht durch Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollten.
Ich stimme Ihnen zu, dass versicherungsfremde Leistungen nicht durch Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollten.
Ein AfD-Innenminister wird die Sicherheit in Deutschland wiederherstellen.
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf keine Änderung bei Beschlussklagen im Wohnungseigentumsgesetz verständigt.
Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen