Radioaktive Materialien nicht in Umlauf bringen. Ich bin bei ihrer Forderung.
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Die beim Abbau der deutschen AKWs anfallenden Metalle werden nur dann dem Freigabeverfahren zugeführt, wenn ihre Radioaktivität geringfügig ist. Dieses Verfahren ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt und wird sowohl behördlich als auch von unabhängigen Sachverständigen kontrolliert.
Deutschland muss mit dem hierzulande entstandenen Atommüll verantwortungsvoll umgehen. Aus gutem Grund ist deshalb ein weitreichendes Exportverbot von Atommüll im Atomgesetz festgehalten.
Möglicherweise radioaktive Metalle bzw. entsprechender Metallschrott wird in Deutschland in aller Regel engmaschig kontrolliert.
Es gibt in Deutschland immer noch keine sichere Endlagermöglichkeit für strahlenden Atomabfall und die Suche danach wird ein großes Stück Arbeit werden. Gerade vor diesem Hintergrund halte ich es für falsch, länger als derzeit festgelegt Atommüll zu produzieren.