Frage von Wolfgang H. • 08.08.2023
Antwort von Sarah Schweizer CDU • 30.08.2023
Jagdhunde von Berechtigten sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da bestimmte Tätigkeiten der Jagdausübung nur mit freilaufenden Hunden möglich sind.
Jagdhunde von Berechtigten sind von der Leinenpflicht ausgenommen, da bestimmte Tätigkeiten der Jagdausübung nur mit freilaufenden Hunden möglich sind.
Eine Förderung aus dem Hamburger Haushalt, bei diesen ohnehin schon recht günstigen Fahrzeugen, ist unserer Meinung nach nicht der richtige Weg.
Im Kern geht es bei der Aussage darum, dass wir schon genauer hinschauen ob eine Umweltmaßnahme wirklich nachhaltig ist.