Meine Fraktion behält fortwährend im Blick, ob der geltende Rechtsrahmen ausreicht, um einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
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Daher kann ich nur hoffen, dass es ihm mittlerweile wieder besser geht und Sie Hilfe erfahren haben.
Eine gesellschaftliche Debatte anhand eines Einzelfalls zu eröffnen, war falsch, die Veröffentlichung der Kontaktdaten absolut inakzeptabel.
Wir als AfD fühlen uns dem Amtseid des Bundeskanzlers und der Bundesminister aus Art. 56 i.V.m. 64 Abs. 2 des Grundgesetzes in besonderem Maße verpflichtet, nach dem wir im Falle einer Regierungsübernahme vor allem zu beteuern hätten, unsere Kraft dem Wohle des deutschen Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden.
Im Übrigen bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich mich als Bundesminister der Justiz grundsätzlich nicht zu Einzelheiten in laufenden Ermittlungsverfahren äußere oder Medienberichte kommentiere.