Sofern der Empfänger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, werden auf den Betrag auch Sozialabgaben fällig. Die Abgaben werden wie folgt berechnet:
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Damit ist keine Schlechterstellung von BezieherInnen von Betriebsrenten einhergegangen, ich kann Ihren Unmut darüber, dass man darin eine Besserstellung von BezieherInnen einer Nicht-Betriebsrente sehen kann, aber verstehen
Eine Ausweitung des Anspruchs auf Kostenübernahme würde Mehraufwendungen in Milliardenhöhe bedeuten.
Wir setzen uns dafür ein, dass versicherungsfremde Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus Steuermitteln und nicht allein von der Solidargemeinschaft der Versicherten bezahlt werden sollten.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, müssen übernommen werden.