Antwort 09.07.2024 von Stefan Seidler SSW
Die Verschärfungen halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für bedenklich. Das Billigen von Terror sollte im Einzelfall strafrechtlich geprüft werden.
Die Verschärfungen halte ich aus rechtsstaatlichen Gründen für bedenklich. Das Billigen von Terror sollte im Einzelfall strafrechtlich geprüft werden.
Im parlamentarischen Verfahren werde ich mich für eine Anpassung im Sinne des Grundgesetzes und der internationalen Verträge einsetzen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, sich an Arte direkt oder an den SWR und das ZDF zu wenden.
Ich halte es nicht für zielführend, ohne jegliche verlässliche Information zu den Verantwortlichen des Anschlages über mögliche Konsequenzen zu spekulieren.