(...) Die *Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie* hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse (...)
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(...) Januar 2009 eine Übergangszeit zugestanden, was das Fangverbot bestimmter Finkenarten zur Käfighaltung und das Verbot der Frühjahrsbejagung von Wachteln und Turteltauben betraf, um entsprechende Programme und Maßnahmen entwickeln zu können. Spätestens bis zum Ablauf der Übergangsfrist wurde der Großteil der auf Malta stattfindenden Vogeljagd auch nach maltesischem Recht endgültig als illegal erklärt. Dass diese Verbote nicht ausreichten, um einen umfassenden Schutz wilder Vogelarten, wie in der Vogelschutzrichtlinie vorgegeben, zu gewährleisten, zeigt das Urteil des EuGH aus dem Jahre 2009. (...)
(...) Umweltschutz ist ein wichtiges Thema für uns. Bereits in dem EU-Beitrittsvertrag von 2003 wurde vereinbart, dass sieben Finkenarten ab 2009 nicht mehr mit traditionellen Netzen auf Malta gejagt werden dürfen. (...)
(...) Die Schutzbestimmungen wild lebender Vogelarten in der Europäischen Union sind in der sogenannten "Vogelschutzrichtlinie" geregelt. Unter Artikel 9 der Richtlinie sind Umstände aufgelistet, die gegebenenfalls unter anderem den Fang bestimmter Vogelarten ermöglichen. (...)

(...) zu 1.: Für den Artenschutz und die Biodiversität sind vor allem die zur Verfügung stehenden, ungestörten Lebensräume entscheidend. Daher setzen wir uns für eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme (Flächenfrass durch Infrastruktur, Siedlung und Rohstoffabbau) ein. (...)