Sehr wohl kann ich einschätzen, dass Israel am 7. Oktober 2023 verbrecherisch überfallen wurde und jedes Recht der Welt hat, seine Bürgerinnen und Bürger vor diesem palästinensischen Terror zu schützen.
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zugleich frage ich aber, warum entgegen dem Prinzip der Komplementarität in Artikel 17 des römischen Statuts die bewusste und somit (politische) Entscheidung...
Die Forderung nach humanitären Waffenruhen ist Ausdruck der Hoffnung, dass sich der Kampf gegen die Hamas und die Aufrechterhaltung der humanitären Hilfe und des Schutzes der Zivilbevölkerung damit vereinbaren lassen.
Dass der Chefankläger des IStGH jedoch auch Haftanträge gegen den israelischen Ministerpräsidenten und seinen Verteidigungsminister fordert, ist vollkommen unangemessen. Während die Hamas einen brutalen, völkerrechtswidrigen Kampf gegen den Staat Israel führt und das Ziel verfolgt, diesen von der Landkarte zu löschen, übt Israel sein legitimes Recht auf Selbstverteidigung aus.
Saudi-Arabien erhält keine direkten deutschen Waffenlieferungen. Der Rüstungsexport-Stopp gilt.
