Antwort 31.05.2021 von Claudia Müller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die Kreistagsfraktion hat zu dem von Ihnen angefragten Thema bereits öffentlich Stellung bezogen. Sie können das gerne unter: (...)
(...) Die Kreistagsfraktion hat zu dem von Ihnen angefragten Thema bereits öffentlich Stellung bezogen. Sie können das gerne unter: (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Privilegierung des Kiesabbaus im Baurecht hängt mit der Systematik des Baugesetzbuches, einer bundesgesetzlichen Vorschrift, zusammen. (...)
(...) Der Fokus sollte daher nicht in der Problemverlagerung sein, sondern in der nachhaltigen Nutzung. (...)
(...) Der Bundesgesetzgeber hat den Kiesabbau planmäßig dem Außenbereich zugewiesen. (...)
(...) Ohne die gesetzliche Privilegierung wäre Kiesgewinnung fast unmöglich. (...)