Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.
Die Voraufenthaltsdauer nach kann auf bis zu drei Jahre verkürzt werden, bei deutschen Sprachkenntnissen auf C1-Niveau, Unterhaltsfähigkeit und dem Nachweis besonderer Integrationsleistungen.
Zahlenmäßig nimmt Deutschland die meisten von ihnen auf, im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge aber in Ländern wie Tschechien, Litauen und Polen deutlich höher.
Wie die rechtliche Handhabung in anderen Ländern ist und ob diese doppelte Staatsangehörigkeiten zulassen, darauf hat das deutsche Gesetz keinen Einfluss.
Die Beachtung der Menschenrechte ist ein zentrales Anliegen unserer Politik.