Portrait von Armin Grau
Antwort ausstehend von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Antwort 02.06.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Frage, weshalb bestimmte Therapieformen berücksichtigt oder unberücksichtigt sind, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Als Oppositionspolitiker war ich in dem Verfahren nicht eingebunden.

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Antwort 01.06.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

In unserem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz – NotfallG) (BT-Drs. 21/2214) sagen wir: Wir sehen die Spezielle ambulante Notfallversorgung (SANV) als eigenen Leistungsbereich in § 30 SGB V vor.

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Antwort 27.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Finanzkommission wurde ebenfalls von der aktuellen Bundesregierung besetzt, als Opposition hatten wir dabei keinen Einfluss.

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Antwort 27.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Bei homöopathischen Mitteln gibt es jedoch keine Evidenz eines gesundheitlichen Nutzens.

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Antwort 02.04.2026 von Armin Grau BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

In der Tabelle über die Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit gibt es eine unglückliche Rundungspraxis, deshalb steht bei „Reformempfehlung Nr. 20: Streichung der Erstattung von homöopathischen Leistungen“ eine Finanzwirkung von 0,0 Mrd. Euro.