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Antwort 27.06.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Fakt ist aber auch: ein Vorruheständler in einem Minijobverhältnis hätte die 300 Euro Energiepauschale vom Arbeitgeber mit dem Septembergehalt (ausnahmsweise auch mit dem Oktobergehalt) ausgezahlt bekommen können, denn diese Regelung galt unabhängig davon, wieviel (oder wie wenig) jemand verdient.

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Antwort 26.06.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Damit derartige „Mängel in Zukunft nicht wiederholt“ werden, sollten Sie Ihre Rentenversicherung persönlich darauf aufmerksam machen, dass solche Formulierungen eher Verwirrung auslösen, denn schließlich leben Institutionen auch vom Feedback der Bürgerinnen und Bürger, damit sich Verwaltungsstrukturen nachhaltig verbessern.

Frage von ede j. • 12.06.2023
Was tut ihre Partei für Gerechtigkeit?
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Antwort 16.06.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Gerechtigkeit bedeutet für uns als SPD vor allem „Soziale Gerechtigkeit“. Das bedeutet für uns, dass starke Schultern in unserem Land mehr tragen sollen als jene, die ohnehin schon durch ihre Lebensumstände schwerer belastet sind.

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Antwort 03.06.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Um die solide Nachhaltigkeit der deutschen Finanzpolitik müssen Sie sich keine Sorgen machen

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Antwort 31.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Es muss dabei um die Betroffenen gehen und weniger um die Schaufensterpolitik der Union auf Kosten der Betroffenen

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Antwort 05.05.2023 von Bettina Hagedorn SPD

Die Energiepreispauschale müssen Sie Ihrer Bruttorente zurechnen, welche – wie üblich - in Ihrer Steuererklärung anzugeben ist. Zusätzlich teilt ihr zuständiger Rentenversicherungsträger Ihrem Finanzamt die Auszahlung der Energiepreispauschale mit.