Für mich ist klar: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie brauchen Planungssicherheit und eine Vergütung, die ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit gerecht wird.
Nach der derzeit beschlossenen Rechtslage sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keinen generellen Vertrauensschutz für bereits bestehende beitragsfreie Familienversicherungen vor. Ab dem Jahr 2028 wird für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein Beitragszuschlag eingeführt.
Die Diskussion über eine angemessene, rechtssichere und verlässlich kalkulierbare Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist mit der Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausdrücklich nicht abgeschlossen
Eine Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus oder eine Beschneidung berechtigter Auskunftsansprüche halte ich für nicht zielführend
Die Entscheidung über diese Regelung ist uns als SPD nicht leichtgefallen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen wir angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung einen weiteren deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge verhindern wollen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir an zahlreichen Stellen Veränderungen und Abmilderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf durchgesetzt.
