Herr geehrter Fr. Casel, sind Sie bereit, die Abschaffung das den Direktversicherten 2004 im GMG angetane Unrecht der Doppelverbeitragung aktiv zu unterstützen?

Portrait Isabelle C. Casel
Isabelle C. Casel
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Isabelle C. Casel zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinz-Otto B. •

Herr geehrter Fr. Casel, sind Sie bereit, die Abschaffung das den Direktversicherten 2004 im GMG angetane Unrecht der Doppelverbeitragung aktiv zu unterstützen?

Warum ist die Riesterrente kranken- und pflegeversicherungsfrei, die Auszahlung einer Direktversicherung aber nicht? In beiden Fällen wurden die Beiträge aus schon der Versicherungspflicht unterliegendem Einkommen gezahlt.Warum ist die Riesterrente kranken- und pflegeversicherungsfrei, die Auszahlung einer Direktversicherung aber nicht? In beiden Fällen wurden die Beiträge aus schon der Versicherungspflicht unterliegendem Einkommen gezahlt.

Portrait Isabelle C. Casel
Antwort von
DIE LINKE

Die private Riester-Rente ist gescheitert. Sie kann die in die gesetzliche Rente gerissenen Lücken nicht schließen. Die Beiträge und Zuschüsse wandern in die Kassen der Versicherungskonzerne, statt in die Porte­monnaies der Rentner*innen. Millionen Menschen mit normalem und niedrigem Einkommen können sich eine private Rentenversicherung nicht leisten. Die Riester-Rente überführen wir auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente. Wer eingezahlt hat, soll seine Ansprüche behalten und in die gesetzliche Rente überführen können. Die staatlichen Subventionen von knapp 4 Milliarden Euro jährlich beenden wir und erhöhen damit die Zuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung. Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgeber*innen erleichtert werden, bis zu einer bestimmten Grenze freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Beschäftigten dürfen nicht den Risiken auf dem Kapitalmarkt aus­gesetzt werden. Wir lehnen es ab, die ArbeitgebernInen im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen.

Wir fordern, die Doppelverbeitragung mit Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen bei betrieblicher Altersvorsorge sofort zu beenden. Klar ist: Betriebsrenten dürfen nicht frei von Sozialabgaben sein. Aber sie sollen in der Ansparphase bezahlt werden und nicht in der Rentenphase. Mit der Entgeltumwandlung werden die Finanzen der gesetzlichen Rentenversicherung jedoch geschwächt, und die Rentenansprüche aller Versicherten – egal ob sie über den Betrieb vorsorgen oder nicht – sinken. Die Ungleichheit wird so verschärft. Darum wollen wir die Entgeltumwandlung für die Zukunft abschaffen.

Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir abschaffen. Wir wollen das steuerfreie Existenzminimum auf 14.400 Euro im Jahr anheben – kleine bis mittlere Renten wären damit steuerfrei. DIE LINKE fordert eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070, eine außerordentliche Rentenerhöhung und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags. Denn die Rente muss nach jahrzehntelanger Beitragszahlung auch netto den Lebensstandard wieder sichern.

Unser Nachbarland Österreich zeigt: Ein gesetzliches Rentensystem kann vor Armut schützen, den Lebensstandard sichern und zugleich finanzierbar sein. Statt einen Teil der Alterssicherung vom Kapitalmarkt abhängig zu machen, wurde in Österreich das gesetzliche Rentensystem zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Das wollen wir auch in Deutschland erreichen.

Wir wollen eine gesetzliche Rente, die den Lebensstandard wieder sichert und vor Armut schützt. Die Rente darf nicht über Kapitalmärkte »gesichert« werden – dann ist sie unsicher. Die Alterssicherung muss zu gleichen Teilen von Unternehmen und Beschäftigten finanziert werden. Noch im Jahr 2000 lag das Rentenniveau bei 53 Prozent, jetzt soll es bis auf 43 Prozent sinken. Das ist ein Programm der Bundesregierung für Altersarmut!

Wir wollen den Rentenabbau beenden und das Garantieversprechen der gesetzlichen Rentenversicherung wiederherstellen. Drei zentrale Maßnahmen sind der Einstieg:

Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben. Das bedeutet in Geld: Wer derzeit die aktuelle Durchschnitts­rente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.148 Euro, also knapp 100 Euro mehr im Monat. Das Rentenniveau von derzeit 48,4 Prozent (ohne Revisionseffekt) kann problemlos innerhalb einer Wahlperiode auf 53 Prozent angehoben werden. Das kostet Beschäftigte und Arbeitgeber*innen bei einem durchschnittlichen Verdienst von 3.462 Euro nur je circa 33 Euro mehr im Monat. Der Beitrag für eine private Riester-Rente (124 Euro) kann dafür entfallen. Durchschnittsverdienende hätten also 90,50 Euro mehr in der Tasche. Bei der Rentenanpassung stellen wir die Lohnbezogenheit wieder her.

Als LINKES Kernprojekt beziehen wir alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Unser Konzept der Solidarischen Erwerbstätigenversicherung bietet eine gesetzliche Alterssicherung auch für bislang nicht versicherte Selbst­ständige, Freiberufler*innen, BeamtIinnen, ManagerInnen und PolitikerInnen. Wir wollen, dass alle Erwerbstätigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Als Garantie führen wir eine Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro für all jene ein, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben, um davon leben zu können. Denn wer heute auf lange Phasen mit schlechten Löhnen, Erwerbslosigkeit oder Krankheit zurückblicken muss, hat trotzdem Anspruch auf ein würdevolles Leben im Alter. Die Solidarische Mindestrente wird deshalb von der Rentenversicherung an alle Menschen im Rentenalter gezahlt – bei Erwerbsminderung als Zuschlag, im Einzelfall auch als Vollbetrag –, die im Alter weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen haben. Die Solidarische Mindestrente ist einkommens- und vermögensgeprüft. Sie wird aus Steuern finanziert. Die Unterhaltsansprüche nach dem BGB werden berücksichtigt. Mit Vermögensfreibeträgen stellen wir sicher, dass soziale Härten vermieden werden und normales, selbstgenutztes Wohneigentum unangetastet bleibt.