Antwort 01.10.2026 von Jan Lehmann SPD
Jan Lehmann wird dem Parlament nicht erneut angehören und sich deshalb zu den Fragestellungen nicht äußern.

SPD Berlin Jonas Holthaus
Jan Lehmann wird dem Parlament nicht erneut angehören und sich deshalb zu den Fragestellungen nicht äußern.
Für das Land Berlin ist kein Abschaffung des IFG geplant. Auskunftsrechte sind aber immer abzuwägen. Die missbräuchliche Nutzung muss ausgeschlossen werden.
Ich sehe grundsätzlich Reformbedarf bei den Staatsanwaltschaften, halte jedoch andere Reformen, wie den Schutz des Landesverfassungsgerichts, für dringlicher.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Änderung am Berliner IFG dient vor allem dem Schutz kritischer Infrastruktur nach dem Stromanschlag vom Januar 2026